Wir bieten Hygieneschulungen und Unterweisungen für ambulante Pflegeeinrichtungen an. Die jährlichen Unterweisungen auf Basis der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) entsprechen den Anforderungen an ein betriebliches Qualitätsmanagement nach § 113 SGB XI.
Zudem führen wir Folgebelehrungen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind bzw. beruflich mit Lebensmitteln umgehen (z. B. Hauswirtschaftskräfte).
Die Hygieneschulungen und Pflichtunterweisungen können wir bei Bedarf durch Schulungen in Erster Hilfe und zum Verhalten bei Notfallmaßnahmen ergänzen, so dass an einem Tag mehrere Aspekte des geforderten betrieblichen Qualitätsmanagements für ambulante Pflegedienste erfüllt werden können (z. B. Punkt 5.6 des Qualitätsmanagements und Punkte 6.2 und 6.4 des Hygienemanagements der Anlage 2 zur QPR Teil 1A).
Die Hygiene-Schulungen, Infektionsschutz-Belehrungen und Erste-Hilfe-Schulungen führen wir in Präsenzform bei uns oder nach Terminabsprache bei Ihnen vor Ort durch. Online-Schulungen sind mit Ausnahme der Erste-Hilfe-Schulungen ebenfalls bei uns möglich.
Weitere Informationen können Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail (siehe Impressum) anfordern.